Autogenes Training

Autogenes Training

Das Autogene Training ist ein systematisches Entspannungsverfahren, bei dem wir uns die Kraft unserer Gedanken zu Nutze machen. Das Grundprinzip der Methode ist die Lenkung der Aufmerksamkeit auf die eigenen Körperempfindungen.
Durch formelhafte Suggestionen werden körperliche Zustände hervorgerufen, die den Auswirkungen von Stress entgegenwirken, wie beispielsweise ein ruhiger Herzschlag und eine entspannte Muskulatur.
Bei regelmäßiger Anwendung des Autogenen Trainings lassen sich seine nachhaltigen körperlichen Auswirkungen messbar nachweisen. Weiterhin kann man mit dem Autogenen Training psychosomatischen Krankheiten vorbeugen und im weitesten Sinne das Wohlbefinden verbessern.

Das Erlernen des Autogenen Trainings

Das Erlernen des Autogenen Trainings geschieht entweder in Einzelsitzungen oder in acht wöchentlichen Kurseinheiten. Diese bauen aufeinander auf und die Inhalte werden in angenehmer Atmosphäre und unter sorgfältiger Anleitung vermittelt.

Am besten erlernen Sie das Autogene Training in einer Gruppe. Diese besteht in der Regel aus sechs bis fünfzehn Teilnehmenden. Die Erfahrungen, die Sie und die anderen Gruppenmitglieder während des gemeinsamen Lernens mit den Übungen machen, sind ein wichtiger Bestandteil Ihres eigenen Lernens. Aus diesen Erfahrungen ergeben sich oft gute Tipps und Blicke über den Tellerrand der Methode. Eine Kurseinheit besteht daher aus etwas Theorie, Erfahrungsberichten und selbstverständlich viel Praxis.

Im praktischen Teil erlernen Sie jeweils einen Teil des Verfahrens, den Sie dann in der folgenden Woche für sich üben und als neuen Bestandteil des Verfahrens zur täglichen Routine werden lassen.

Bezuschussung durch die Krankenkassen

Kurse für Autogenes Training werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen bezuschusst. Beispielsweise wurde mein Kurs (Kurs-ID: 20201215-1266586, Kursleiter Uwe Ihrle) bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert. Das bedeutet, die Kosten für diesen Kurs können von den Krankenkassen nach §20 SGB V bezuschusst werden. Voraussetzung dafür ist eine regelmäßige Teilnahme, die am Ende des Kurses bescheinigt wird.